Sieben Tage, drei Vogonen
- WWDC Termin und Anmeldung sind endlich online, AltWWDC und anderen iOS/Os X Konferenzen, Úll, NSConference, Macoun, Objektive Cologne, UIKonf
- DRM in HTML 5 [1] [2]
- D&D erstes Abenteuer abgeschlossen / Pathfinder / Shadowrun
- Kurzes Haus Update
- Kurzes Bienenupdate von Wolfgang
- Shroud of the Avatar – Lord British sein Kickstarter Projekt erfolgreich gestartet
- Bettina Wulff und die Suchvorschläge von Google Link1 und Link2
- Facebook verlangt Geld für Nachrichten an nicht befreundete Personen
42 Sekunden (02:04:50)
Mit »Day of Defeat« und »Day of Defeat: Source« hat der Spielehersteller Valve zwei seiner Spieleklassiker nun auch für Linux herausgebracht. Beide Titel können ab sofort in Steam käuflich erworben werden.
Nach den erfolgreichen Humble Bundles, die zahlreiche Spiele von unabhängigen Studios erstmals für Linux und Android verfügbar machten, kommt jetzt ein wöchentliches Spiele-Angebot unter ähnlichen Konditionen.
Wildfire Games hat die mittlerweile 13. Alphaversion des freien Echtzeit-Strategiespiels 0 A.D. veröffentlicht. Neu ist unter anderem die indische Zivilisation der Maurya.
Die freie virtuelle »Dunkelkammer« Darktable ist in der Version 1.2 erschienen. Darktable ist eine Arbeitsablaufanwendung für Fotografen und Raw-Entwickler.
Knapp fünf Jahre nach der Ur-Veröffentlichung von X3: Terran Conflict für Windows steht das Science-Fiction-Computerspiel des Herstellers Egosoft nun auch für Linux-Spieler zum Bezug bereit. Das Spiel verbindet Elemente eines Shoot ‚em up mit denen einer Weltraum- und Wirtschaftssimulation.
Deep Thought (02:06:40)
Wolfgang gibt nochmals Tips zum Kaufrecht und Onlinekauf
Brainsturm (02:54:30)
Wir reden über die VR Brille Oculus Rift [1] [2] .
Mac – Janitor of Tales (03:15:25)
Der Hausmeister sah dem Zoll so unverdächtig aus, dass er seine Pebble bekommen hat und hier von seinem neuen Armschmuck berichtet.
Offizielle Pebble Website
Pebble auf Kickstarter
Deutsches Pebble Forum das sich auch mit den Problemen beim Zoll beschäftigt
Deutsche (inoffizielle?) Pebble Website
Pebble Watchfaces
Neptune Pine Watch
Androidly
Apple Gerüchte um eine Smartwatch
Vergleich weiterer Smartwacthes
Pebble Forum
Android-Notifier
Der pangalaktische Zocktipp (03:55:20)
- Pfitz: Eclipse iPad Version / Boardgame @BGG
- Götz: Diablo 3
- Wolfgang: Klooge
Retro-Trip (04:15:30)
PowerPlay sprechen und im Vergleich nochmal die frühere Testzeitschriften-Szene rekapitulieren.
Marvins Tagebuch (04:34:00)
- Pfitz: Led Lensers P7 Klickschalter kuputt -> Kulanz,
- Götz: iTunes, die Mediathek und der große Fisch
- Wolfgang: Textedit Speicherort
Tipp-O-Matik (04:51:50)
- Pfitz: Riposte / AlfredApp / Dash
- Götz: Tiggit.net-The Indie Game Installer / www.foodsharing.de / www.duden.de
- Wolfgang: Auf den Spuren der Ameisen / Phänomen Honigbiene / Jean-Henri Fabre: Erinnerungen eines Insektenforschers 3. Neuer Tom Cruise Film Oblivion ( Mixtur aus Solaris / Matrix / Moon)
Herz aus Gold (05:18:35)
„Dr. Snuggles Collection“ von Oliver für Götz
„Das schwarze Loch“ von Oliver für Wolfgang
„Meine Betriebsweise“ von Oliver für Wolfgang
„1001 Videogames: To play before you die “ von für Marc
„Solar Handlampe“ von Sebastian für Marc
Rohrpost (05:28:05)
Taunide will von Wolfgang wissen, wie viele Prozesse derzeit im eigenen Namen führt, Wolfgang zählt sie alle auf (*gähn*)
Timo mag keine Schmatz-knabber-schlürf-Geräusche
Melanie hat uns durch Zufall gefunden und ist begeisterte Adventure-Spielerin
- Download:
- MP3 Audio194 MB
Super.Eine neue Folge.Danke. 🙂
Super.Eine neue Folge.Danke. 🙂
[…] Die drei Vogonen: Folge 66: Die drei Vogonen und Fred Fish im bizarren Begattungskästchen […]
Danke für eine weitere Folge, immer wieder ein Genuß als Berliner, der ich seit
Knapp 20 Jahren bin, den guten alten heimatlichen Kowelenzer,Rhein-Mosel Slang
original mit d/t schwäche und ohne ch nur mit sch 🙂
Aber eine Frage : Warum bindet Ihr keine Kapitelmarken ein, nutzt ihr nicht auphonic?
Wäre sehr hilfreich…. .
Ansonsten weiter so, bleibe einer von 99 .
Viele Grüße aus Berlin
Danke für eine weitere Folge, immer wieder ein Genuß als Berliner, der ich seit
Knapp 20 Jahren bin, den guten alten heimatlichen Kowelenzer,Rhein-Mosel Slang
original mit d/t schwäche und ohne ch nur mit sch 🙂
Aber eine Frage : Warum bindet Ihr keine Kapitelmarken ein, nutzt ihr nicht auphonic?
Wäre sehr hilfreich…. .
Ansonsten weiter so, bleibe einer von 99 .
Viele Grüße aus Berlin
DE-Mail.Nee muß nicht sein. 🙂
DE-Mail.Nee muß nicht sein. 🙂
Danke für eine unterhaltsame Folge.
Ich mag vielleicht in der Minderheit sein, aber ich fand Wolfgangs Deep Thought zum Kaufrecht und Onlinekauf durchaus hilfreich, auch wenn für mich nicht viel unbekanntes dabei war.
Leider kam das Thema Kostenübernahme bei Rücksendung zu kurz (Wegfall der kostenlosen Rücksendung bei Käufen über 40€).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ruecksendung-bei-Online-Kaeufen-nicht-mehr-per-se-kostenlos-1801192.html
Gibt es einen Unterschied bei der Kostenübernahme zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht?
Danke für eine unterhaltsame Folge.
Ich mag vielleicht in der Minderheit sein, aber ich fand Wolfgangs Deep Thought zum Kaufrecht und Onlinekauf durchaus hilfreich, auch wenn für mich nicht viel unbekanntes dabei war.
Leider kam das Thema Kostenübernahme bei Rücksendung zu kurz (Wegfall der kostenlosen Rücksendung bei Käufen über 40€).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ruecksendung-bei-Online-Kaeufen-nicht-mehr-per-se-kostenlos-1801192.html
Gibt es einen Unterschied bei der Kostenübernahme zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht?
Hi, freut mich, dass es Dir gefallen hat. Grundsätzlich gibt es ein Widerrufsrecht. Dieses kann aber durch ein Rückgaberecht vom Händler ersetzt werden.
Beim Widerrufsrecht kann sich der Käufer durch Widerruf in Textform oder durch Rücksendung der Ware vom Vertrag lösen. Beim Rückgaberecht geht das aber nur mittels Rücksendung der Kaufsache. Insofern hat es für den Verkäufer den Vorteil, dass er die Ware unmittelbar zurückerhält. Beim Widerrufsrecht muss er manchmal noch länger drauf warten. Der Verkäufer läuft beim Widerrufsrecht also Gefahr, dass er den Kaufbetrag bereits zurückerstatten muss, obwohl der die Ware noch nicht erhalten hat.
Vorteilhaft ist jedoch, dass der Verkäufer dem Kunden die Kosten der Rücksendung unter bestimmten Voraussetzungen auferlegen kann, in dem er die sog. 40-Euro-Klausel vereinbart. Dies ist beim Rückgaberecht hingegen nicht möglich. Da trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung stets.
Dem Verbraucher dürfen “die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.”
Das wiederum bedeutet, dass die 40 € Klausel (und damit das Widerrufsrecht) gerade für Händler interessant ist, die Waren verkaufen, die unter 40 € liegen, sonst kann man die Klausel ja nicht zur Anwendung bringen. Verkauft man nur hochpreisige Waren, geht ein Händler gerne hin und bietet das Rückgaberecht an, da er die 40 € Regel sowieso nicht nutzen kann.
😀
Hi, freut mich, dass es Dir gefallen hat. Grundsätzlich gibt es ein Widerrufsrecht. Dieses kann aber durch ein Rückgaberecht vom Händler ersetzt werden.
Beim Widerrufsrecht kann sich der Käufer durch Widerruf in Textform oder durch Rücksendung der Ware vom Vertrag lösen. Beim Rückgaberecht geht das aber nur mittels Rücksendung der Kaufsache. Insofern hat es für den Verkäufer den Vorteil, dass er die Ware unmittelbar zurückerhält. Beim Widerrufsrecht muss er manchmal noch länger drauf warten. Der Verkäufer läuft beim Widerrufsrecht also Gefahr, dass er den Kaufbetrag bereits zurückerstatten muss, obwohl der die Ware noch nicht erhalten hat.
Vorteilhaft ist jedoch, dass der Verkäufer dem Kunden die Kosten der Rücksendung unter bestimmten Voraussetzungen auferlegen kann, in dem er die sog. 40-Euro-Klausel vereinbart. Dies ist beim Rückgaberecht hingegen nicht möglich. Da trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung stets.
Dem Verbraucher dürfen “die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.”
Das wiederum bedeutet, dass die 40 € Klausel (und damit das Widerrufsrecht) gerade für Händler interessant ist, die Waren verkaufen, die unter 40 € liegen, sonst kann man die Klausel ja nicht zur Anwendung bringen. Verkauft man nur hochpreisige Waren, geht ein Händler gerne hin und bietet das Rückgaberecht an, da er die 40 € Regel sowieso nicht nutzen kann.
😀
Hallo zusammen und vielen Dank für über 5 Stunden gute Unterhaltung.
In Folge 65 hat Götz angekündigt, sein Pirates! zu verlosen. Hat er das etwa vergessen?
Hallo zusammen und vielen Dank für über 5 Stunden gute Unterhaltung.
In Folge 65 hat Götz angekündigt, sein Pirates! zu verlosen. Hat er das etwa vergessen?
Ich hätte gewettet, „1001 Videogames To play before you die“ wäre für den Götz, aber wenn sich daran gleich mehrere Leute (ich hoffe nacheinander) erfreuen können, umso besser 🙂
Ich hätte gewettet, „1001 Videogames To play before you die“ wäre für den Götz, aber wenn sich daran gleich mehrere Leute (ich hoffe nacheinander) erfreuen können, umso besser 🙂
Wie so oft an dieser Stelle ein „Dankeschön“ für die neue
Folge im allgemeinen, im speziellen jedoch für die Ausführungen des
Hausmeisters und des Anwalts. Es wird nicht das Spezialgebiet von Dr. Malk
sein, aber folgende Anregung für einen weiteren juristischen Monolog:
Wie legal sind eigentlich diese unsäglichen TV-Gewinnspiele („Jetzt gegen Gebühr anrufen!“ – 9Live etc.)? Hier wird der Teilnehmer doch weitaus mehr übertölpelt als beim Haustürverkauf, denn die „Rätsel“ werden getürkt, die Durchstellquote wie auch die Gewinnchance ist völlig unklar. Und es sieht ja so aus, als könne man mit diesem windigen Prinzip einiges Geld verdienen …
Wie so oft an dieser Stelle ein „Dankeschön“ für die neue
Folge im allgemeinen, im speziellen jedoch für die Ausführungen des
Hausmeisters und des Anwalts. Es wird nicht das Spezialgebiet von Dr. Malk
sein, aber folgende Anregung für einen weiteren juristischen Monolog:
Wie legal sind eigentlich diese unsäglichen TV-Gewinnspiele („Jetzt gegen Gebühr anrufen!“ – 9Live etc.)? Hier wird der Teilnehmer doch weitaus mehr übertölpelt als beim Haustürverkauf, denn die „Rätsel“ werden getürkt, die Durchstellquote wie auch die Gewinnchance ist völlig unklar. Und es sieht ja so aus, als könne man mit diesem windigen Prinzip einiges Geld verdienen …
Kurz zu Wolfgangs TextEdit- / iCloud-Problem:
Mit einem Terminal-Befehl kannst Du Deine lokale Umgebung als Standard-Speicherort festlegen und trotzdem noch optional die iCloud auswählen:
defaults write NSGlobalDomain NSDocumentSaveNewDocumentsToCloud -bool false
Abgesehen davon hat Pfitz recht: Wenn Du Dokumente und Daten in den iCloud-Einstellungen abschaltest, taucht die iCloud-Umgebung in den Speicherdialogen gar nicht mehr auf.
Kurz zu Wolfgangs TextEdit- / iCloud-Problem:
Mit einem Terminal-Befehl kannst Du Deine lokale Umgebung als Standard-Speicherort festlegen und trotzdem noch optional die iCloud auswählen:
defaults write NSGlobalDomain NSDocumentSaveNewDocumentsToCloud -bool false
Abgesehen davon hat Pfitz recht: Wenn Du Dokumente und Daten in den iCloud-Einstellungen abschaltest, taucht die iCloud-Umgebung in den Speicherdialogen gar nicht mehr auf.
Die Kassette im schwarzen Papp-Schuber war dann wohl die „Input 64“ 😉 oder?
Die Kassette im schwarzen Papp-Schuber war dann wohl die „Input 64“ 😉 oder?
[…] Watch (Review bei Die Drei Vogonen & […]
Hey Vogonen habt ihr schon eure Sommerpause eingelegt? Ist doch noch nicht mal Juli 😀
Hey Vogonen habt ihr schon eure Sommerpause eingelegt? Ist doch noch nicht mal Juli 😀
wann kommt denn eigentlich mal die nächste Folge? Mit WWDC habt ihr Doch neuen Gesprächsstoff
wann kommt denn eigentlich mal die nächste Folge? Mit WWDC habt ihr Doch neuen Gesprächsstoff ?
Hi, Ihr Vogonen. Ich mag ja gerne lange Folgen, aber Eure sind echt heftig. Deshalb habe ich diese hier erst jetzt gehört.
Zu Marvins Tagebuch von Götz:
Ich hätte da eine funktionierende Lösung um eine iTunes-Library gleichzeitig am Mac und am PC zu nutzen. Man muss dann zwar die Library zweimal verwalten, aber die Musik-, Podcast-, was auch immer Daten liegen nur einmal auf dem Server.
Ich verwalte, wie Götz, meine iTunes-Library auf einem Server im Netz. Wobei sich iTunes auf dem Mac auch um die Datei-Verwaltung kümmert. Beim iTunes unter Windows habe ich eine neue Library angelegt und unter „Einstellungen / Erweitert“ die Funktionen „iTunes-Medienordner automatisch verwalten“ und „Beim Hinzufügen zur Mediathek Dateien in den iTunes-Medienordner kopieren“ deaktiviert.
Als nächstes habe ich mit „Ordner zur Mediathek hinzufügen …“ den Ordner iTunes Musik importiert. Nach einer halben Stunde war alles importiert, ohne eine Datei zu kopieren. Die ganzen Cover-Arts waren da, Compilations zusammen gestapelt u.s.w. nur ein paar manuell hinzugefügte Hörbücher musste ich umsortieren und die Playlisten neu anlegen. Das war’s.
Beide Rechner können zur gleichen Zeit auf die Musik zugreifen.
Wenn neue Titel hinzu kommen brauch man nur die Import-Prozedur wiederholen um den PC zu aktualisieren.
Gruß
Christoph
Klingt nach einer interessanten Lösung, werde ich bei Gelegenheit testen. Danke Dir!